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Stellungnahme zum Entwurf der neuen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung


Stellungnahme zum Entwurf der neuen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind Nordhorn, 14.10.2021 Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Frau Stolze, der Arbeitskreis Niedersächsischer Frauen- und Kinderschutzhäuser (Ak Nds. FKSH) bedankt sich für die Möglichkeit zum Entwurf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, Stellung zu nehmen. Grundsätzlich begrüsst der Ak Nds. FKSH die durch die Richtlinie entstehende größere Transparenz der Finanzierung, jedoch möchten wir auf einige Aspekte aufmerksam machen und Änderungsanregungen vorbringen : Punkt 1:Zuwendungszweck Der Ak Nds. FKSH begrüsst es, dass zukünftig die Zufluchtstätten auch in der Richtlinie als Frauenhäuser benannt werden. Eine Erweiterung des Begriffes auf Frauen- und Kinderschutzhäuser wäre wünschenswert. Punkt 2.1: Gegenstand der Förderung Als positiv erachten wir, dass bei Aufnahme und Beratung in Frauenhäusern neben den Frauen auch die Kinder erwähnt werden. Gerade sie benötigen ebenfalls Schutz und Hilfe vor Gewalt. Die Begrenzung der Verweildauer eines Frauenhausaufenthaltes erachten wir als kritisch. Durch komplexe Problemlagen der Betroffenen und angesichts der angespannten Wohnungsmarktsituation und dem Mangel an bezahlbaren Wohnraum erscheint uns diese Begrenzung als nicht passend. Aus unserer Sicht bedarf es im Frauenhauskontext einer anderer Definition von „Akutversorgung“. Diese umfasst auch das Ermöglichen psychischer Stabilisierung, die Regelung finanzieller und aufenthaltsrechtlicher Angelegenheiten, das Finden von Bankverbindung: Sparkasse Hannover BLZ: 25050180 · Kto.-Nr.: 709581 · Steuer-Nr.: 12/123/12345

Betreuungsplätzen für die Kinder, die Klärung von Sorge- und Umgangsrechtsfragen und vieles mehr. Wir empfehlen daher dringend die Streichung dieser Soll-Bestimmung. Punkt 4: Zuwendungsvoraussetzung Wir begrüßen, dass in den Zuwendungsvoraussetzungen in Absatz 4 formulierte Fachkräftegebot, gehen jedoch davon aus, dass der Großteil der Nds. Frauenschutzeinrichtungen ohnehin ausschließlich angemessen qualifiziertes Personal vorhält. Statt der Verwendung des Begriffes Betreuungsschlüssel regen wir an von einem Förderschlüssel zu sprechen, der neben der Betreuung und Begleitung der in ein Frauen- und Kinderschutzhaus eingezogenen Frauen und Kinder auch telefonische Erstkontakte, Kriseninterventionen, Vernetzungen regional und überregional und eine intensive Aufklärungs- Interventionsarbeit beinhaltet. Punkt 5: Art, Umfang, Höhe der Zuwendung 5.2.1 und 5.2.2 Eine Erweiterung der Platzzahlen und die Schaffung neuer Frauen- und Kinderschutzhäuser begrüßen wir ausdrücklich, jedoch sollte zu der gestiegenen Anzahl an Frauenhausplätzen eine angemessene Aufstockung der Fördergelder selbstverständlich sein. Eine Nichterhöhung der Gesamtfördersumme wird so für einen Großteil der Schutzeinrichtungen mit finanziellen Kürzungen verbunden sein. Diese Kürzungen werden durch die Streichung der Migrationspauschale für einige Frauenhäuser noch erheblich deutlicher ausfallen. Hinzu kommt, dass bei der Förderung in der neuen Richtlinie, eine Berücksichtigung der Kostensteigerungen nicht erfolgt. Wir regen daher dringend eine Anpassung der Gesamtfördersumme an. 5.2.5 Der Wegfall des Kinderzuschlags wird von uns nicht geteilt, da aus unserer Sicht die beteiligten Kinder in gleichem Maße von häuslicher Gewalt betroffen sind wie ihre Mütter. Gewaltschutz und Kinderschutz sind für uns untrennbar miteinander verbunden. Der Ak Nds. FKSH regt daher an, die Belange der gewaltbetroffenen Kinder in den Schutzeinrichtungen auch in die neue Richtlinie mit einfließen zu lassen und für die Arbeit mit den Kindern eine angemessene finanzielle Grundlage zu schaffen. Die wichtige Arbeit der Frauen- und Kinderschutzhäuser und ihre hohe Arbeitsqualität ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und bedarf deshalb einer verlässlichen und angemessenen Finanzierung und Wertschätzung. Mit freundlichen Grüßen Gez. Bianca Farwick Vorsitzende

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