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Der Arbeitskreis niedersächsischer Frauen- und Kinderschutzhäuser: 

Der Arbeitskreis wurde 1985 gegründet und blickt im Jahr 2021 schon auf eine 36-jährige Tätigkeit zurück. Die Träger von Frauen- und Kinderschutzhäusern standen und stehen vor einer zweifachen Aufgabe: der sozialen Aufgabe, Frauen und mit betroffenen Kindern in der konkreten Notfallsituation zu helfen und der gesellschaftlichen Aufgabe, auf den Abbau struktureller Gewalt hinzuwirken.

 

Der Arbeitskreis ist ein Zusammenschluss von Trägern von Schutzeinrichtungen für Frauen und ihre Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Mitglieder sind freie Trägervereine, Wohlfahrtsverbände und kommunale Träger. Ihnen ermöglicht der Arbeitskreis, Erfahrungen und Informationen auszutauschen und das Fachwissen auf gemeinsamen Fortbildungsveranstaltungen zu erweitern. Der Arbeitskreis organisiert gemeinsames Auftreten in der Öffentlichkeit, wirkt als Interessenvertretung im politischen Raum und ist Ansprechpartner für das niedersächsische Sozialministerium im Hinblick auf die Belange von Frauenhäusern

Unsere Mission
Historie

Der Arbeitskreis niedersächsischer Frauen- und Kinderschutzhäuser

 

1985 wurde der Arbeitskreis vor dem Hintergrund der in den 80er-Jahren diskutierten Forderung nach einer bundeseinheitlichen Frauenhausfinanzierung gegründet, die jedoch (bis heute!) nicht erreicht werden konnte. Die Zuständigkeit blieb Ländersache und gab so den Impuls für den Aufbau einer Interessenvertretung auf Landesebene.

Die Gründungsfrauen waren Dr. Annelore Butzmann vom Verein zum Schutz misshandelter Frauen und Kinder Niedersachsen, Elisabeth Manig von der AWO Weser-Ems und Leni Johannsen vom Sozialdienst Katholischer Frauen in Lingen. Kurze Zeit später kam Marianne Porath vom Frauen- und Kinderschutzhaus Diepholz dazu.

Die Gründerinnen waren sich einig, dass die zum Teil heftig ausgetragenen ideologischen Auseinandersetzungen in der Frauenhausbewegung der Bündelung der Kräfte zum Schutz von gewaltbetroffenen Frauen entgegenwirkten. Sie wollten deshalb einen Verband von Frauenhausträgern unterschiedlicher politischer, konfessioneller und konzeptioneller Ausrichtung ins Leben rufen, in dem eine vertrauensvolle Zusammenarbeit bei allen Unterschieden möglich sein sollte.

Als Leitlinien der Arbeit wurden in der Satzung definiert:

- politische Interessenvertretung der Frauenhäuser auf Landesebene

- Forum für die Auseinandersetzung mit Themen aus Forschung und Wissenschaft

- Fortbildung und Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Trägern und Mitarbeiterinnen

- Zusammenarbeit mit anderen Verbänden

 

Bereits 1989 wurde der Arbeitskreis Mitglied im Landesfrauenrat. Der Landesfrauenrat, in dem die unterschiedlichsten Berufsorganisationen von Frauen vereint sind, bietet mit seinen Mitgliedsverbänden eine große Lobby für die Interessen gewaltbetroffener Frauen.

Ein guter Kontakt zum zuständigen Ministerium in Hannover entstand früh und entwickelte sich über alle Jahre. Der Arbeitskreis war und ist als Fachgremium in die Erarbeitung und Weiterführung der Förderrichtlinie für Frauenhäuser und des Landesaktionsplans Häuslicher Gewalt eingebunden.

Von 1991 bis 1996 war der Arbeitskreis in der glücklichen Lage, eine vom Frauenministerium geförderte Koordinierungsstelle mit einer hauptamtlichen Kraft zu betreiben. Ende 1996 wurde die Förderung eingestellt. Der Arbeitskreis beschloss, seine Arbeit auf ehrenamtlicher Basis fortzusetzen und finanziert seitdem seine Tätigkeit aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden.

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